Formular Geheimhaltungszusage (pdf,
110KB)
Auf
Wunsch
unterzeichnen wir nach entsprechender Prüfung, gerne einen von Ihnen verfassten
Geheimhaltungsvertrag. |
Geheimhaltung
Es entspricht unserer Philosophie und täglichen Arbeitsweise,
der Geheimhaltung von Kundenprojekten gegenüber Dritten
oberste Priorität zu geben. Die Geheimhaltungszusage
(pdf, 110KB) gilt
für uns bis zur schriftlichen Entbindung.
Dritten Personen ist es nicht erlaubt, ohne Genehmigung der 1zu1 Prototypen Geschäftsleitung
die Räumlichkeiten, in denen Kundenprojekte bearbeitet werden, zu betreten.
Außerdem haben alle unsere Mitarbeiter mit dem Unternehmen eine schriftliche
Geheimhaltungspflicht vereinbart. Sämtliche Zeichnungen, Daten und Bauteile
bleiben stets im Unternehmen.
Partnerunternehmen, die im Zuge der Projektabwicklung Anfragen oder Aufträge
von 1zu1 Prototypen erhalten, unterliegen ebenfalls dieser strengen Geheimhaltung.
Mit ihnen besteht ein genereller Geheimhaltungsvertrag.
Entbindung aus der Geheimhaltung
Im Jahresrhythmus geht ein Schreiben mit der Auflistung aller gefertigten und
bis dahin gelagerten und nicht entsorgten Produkte (erstellte Formen, Urmodelle,
etc.) an den entsprechenden Kunden. Je nach Projekt bzw. Einzelauftrag kann dann
von Kundenseite eine Entbindung aus der Geheimhaltung im Sinne folgender Ziele
erfolgen:
- der Möglichkeit, ein interessantes Projekt der Öffentlichkeit
zu präsentieren (Messe, PR-Bericht, Werbung).
- der Vernichtung und Entsorgung der gefertigten Bauteile und
Formen.
Das Copyright bleibt weiterhin beim Kunden. Entwicklungen, Ideen
und Kenntnisse, welche im Zuge der Zusammenarbeit entstanden sind,
werden nicht für Eigenzwecke genutzt und auch nicht als Information
an Partnerfirmen weitergegeben. Alle Projektunterlagen und Daten
werden ab diesem Zeitpunkt vernichtet bzw. gelöscht.
Mit der Unterzeichnung (Stempel und Unterschrift) der Entbindung sind alle
Geheimhaltungsverpflichtungen für das entsprechende Projekt aufgehoben. |
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