Formular Geheimhaltungszusage (pdf, 110KB) Auf Wunsch unterzeichnen wir nach entsprechender Prüfung, gerne einen von Ihnen verfassten Geheimhaltungsvertrag. |
GeheimhaltungEs entspricht unserer Philosophie und täglichen Arbeitsweise, der Geheimhaltung von personenbezogenen Daten und Kundenprojekten gegenüber Dritten oberste Priorität zu geben. Die Geheimhaltungszusage (pdf, 110KB) gilt für uns bis zur schriftlichen Entbindung. Dritten Personen ist es nicht erlaubt, ohne Genehmigung der 1zu1 Prototypen Geschäftsleitung die Räumlichkeiten, in denen Kundenprojekte bearbeitet werden, zu betreten. Außerdem haben alle unsere Mitarbeiter mit dem Unternehmen eine schriftliche Geheimhaltungspflicht vereinbart. Sämtliche Zeichnungen, Daten und Bauteile bleiben stets im Unternehmen. Partnerunternehmen, die im Zuge der Projektabwicklung Anfragen oder Aufträge von 1zu1 Prototypen erhalten, unterliegen ebenfalls dieser strengen Geheimhaltung. Mit ihnen besteht ein genereller Geheimhaltungsvertrag. Entbindung aus der GeheimhaltungIm Jahresrhythmus geht ein Schreiben mit der Auflistung aller gefertigten und bis dahin gelagerten und nicht entsorgten Produkte (erstellte Formen, Urmodelle, etc.) an den entsprechenden Kunden. Je nach Projekt bzw. Einzelauftrag kann dann von Kundenseite eine Entbindung aus der Geheimhaltung im Sinne folgender Ziele erfolgen:
Das Copyright bleibt weiterhin beim Kunden. Entwicklungen, Ideen und Kenntnisse, welche im Zuge der Zusammenarbeit entstanden sind, werden nicht für Eigenzwecke genutzt und auch nicht als Information an Partnerfirmen weitergegeben. Alle Projektunterlagen und Daten werden ab diesem Zeitpunkt vernichtet bzw. gelöscht. Mit der Unterzeichnung (Stempel und Unterschrift) der Entbindung sind alle Geheimhaltungsverpflichtungen für das entsprechende Projekt aufgehoben. |